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Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: Formel, Tabelle und Beispiele (2026)

Absenca Team 7 Min. Lesezeit

Urlaubsanspruch bei Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche. Gesetzlich sind das bei einer 3-Tage-Woche 12 Tage – mit Tabelle für 1–5 Tage, Wechsel Vollzeit/Teilzeit und unregelmäßigen Arbeitszeiten.

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit wird über die Arbeitstage pro Woche berechnet, nicht über die Stunden: Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche. Beim gesetzlichen Mindesturlaub heißt das 24 Werktage ÷ 6 × Arbeitstage – bei einer 3-Tage-Woche also 12 Urlaubstage im Jahr, bei 30 vertraglichen Tagen auf Basis einer 5-Tage-Woche 18 Tage.

Wer nur weniger Stunden, aber an fünf Tagen arbeitet, hat damit genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft. Die Woche Urlaub ist für alle gleich lang – sie besteht bei Teilzeit nur aus weniger Arbeitstagen. Unten finden Sie die Formel, eine Tabelle für 1 bis 5 Tage, die Regeln beim Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit und die Rechnung für unregelmäßige Arbeitszeiten (Stand: Oktober 2026).

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Urlaub „jährlich mindestens 24 Werktage". Werktage sind nach § 3 Abs. 2 alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – das Gesetz rechnet also mit einer Sechstagewoche (Montag bis Samstag).

Weil die meisten Menschen nicht samstags arbeiten, rechnet man auf Arbeitstage um. Das Bundesarbeitsgericht formuliert es so: Bei gleichmäßiger Verteilung werden die 24 Werktage durch 6 geteilt und mit der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage multipliziert (BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 406/17, Rn. 28). Für die 5-Tage-Woche ergibt das die bekannten 20 Arbeitstage Mindesturlaub.

Diese 24 Werktage sind die Untergrenze. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge geben mehr, oft 28 oder 30 Tage auf Basis einer 5-Tage-Woche. Für die Teilzeit gilt dieselbe Rechnung, nur mit dem vertraglichen Wert.

Mit welcher Formel berechne ich den Urlaub bei Teilzeit?

Die Formel lautet:

Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit pro Woche × eigene Arbeitstage pro Woche

Drei Beispiele:

  • Gesetzlicher Mindesturlaub, 3-Tage-Woche: 24 ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage
  • 30 Tage Vertragsurlaub (5-Tage-Woche), 4-Tage-Woche: 30 ÷ 5 × 4 = 24 Urlaubstage
  • 28 Tage Vertragsurlaub (5-Tage-Woche), 2-Tage-Woche: 28 ÷ 5 × 2 = 11,2 Urlaubstage

Entscheidend ist, dass Zähler und Nenner zur selben Woche passen: Den gesetzlichen Anspruch (Werktage) teilen Sie durch 6, einen vertraglichen Anspruch, der sich auf eine 5-Tage-Woche bezieht, durch 5. Die Stundenzahl spielt keine Rolle – das BAG knüpft ausdrücklich an die Zahl der Arbeitstage an, nicht an die Stunden (9 AZR 406/17, Rn. 33). Das passt zum Diskriminierungsverbot in § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz: Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden.

Wie viele Urlaubstage habe ich bei 1, 2, 3, 4 oder 5 Tagen pro Woche?

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub (24 Werktage) Vertrag 28 Tage (5-Tage-Basis) Vertrag 30 Tage (5-Tage-Basis)
1 Tag 4 Tage 5,6 Tage 6 Tage
2 Tage 8 Tage 11,2 Tage 12 Tage
3 Tage 12 Tage 16,8 Tage 18 Tage
4 Tage 16 Tage 22,4 Tage 24 Tage
5 Tage 20 Tage 28 Tage 30 Tage
6 Tage 24 Tage – –

In jeder Zeile ergibt sich derselbe Wert in Wochen: Beim gesetzlichen Minimum sind es immer vier Wochen Urlaub, bei 30 Vertragstagen immer sechs.

Wird bei Bruchteilen auf- oder abgerundet?

Das BUrlG sagt in § 5 Abs. 2: „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden." Die Vorschrift steht allerdings im Paragrafen zum Teilurlaub, also für Ein- und Austritte im Laufe des Jahres. Wie Bruchteile aus der Teilzeit-Umrechnung behandelt werden, regeln häufig Arbeits- oder Tarifvertrag – manche Betriebe gewähren den Rest als halben Tag oder in Stunden. Schauen Sie deshalb zuerst in Ihren Vertrag; abrunden unter den gesetzlichen Mindestanspruch ist nicht möglich.

Was passiert mit dem Urlaub beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?

Bereits erworbener Urlaub wird beim Wechsel nicht gekürzt. Der Europäische Gerichtshof hat das 2010 entschieden (Rs. C-486/08, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols) und 2013 bestätigt (Rs. C-415/12, Brandes). Das BAG hat daraufhin seine frühere Rechtsprechung aufgegeben und eine Tarifregel, die während der Vollzeit erworbene Urlaubstage beim Wechsel umrechnete, für unwirksam erklärt (BAG, Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F)).

Seit 2019 rechnet das BAG bei einem Wechsel im Laufe des Jahres nach Zeitabschnitten: Der Jahresurlaub wird für jeden Abschnitt mit den dort geltenden Arbeitstagen berechnet und dann addiert (9 AZR 406/17, Leitsatz 1 und Rn. 29).

Beispiel: 30 Urlaubstage auf Basis der 5-Tage-Woche, Wechsel am 1. Juli auf eine 3-Tage-Woche.

Zeitraum Rechnung Urlaubstage
Januar–Juni (5 Tage/Woche) 30 × 6/12 15
Juli–Dezember (3 Tage/Woche) 30 ÷ 5 × 3 × 6/12 9
Gesamt 2026 24

Hat die Mitarbeiterin vor dem Wechsel noch keinen Urlaub genommen, bleiben die 15 Tage aus der Vollzeit vollständig erhalten – sie werden nicht auf die neue 3-Tage-Woche „heruntergerechnet". Im BAG-Fall von 2015 bekam ein Arbeitnehmer so 27 statt der vom Arbeitgeber gewährten 24 Tage.

Und umgekehrt, von Teilzeit in Vollzeit?

Dieselbe Abschnittsrechnung gilt auch in die andere Richtung: Für die Monate in Teilzeit entsteht der geringere, für die Monate in Vollzeit der höhere Anspruch. Wer zum 1. Juli von drei auf fünf Tage aufstockt, kommt im Beispiel oben ebenfalls auf 9 + 15 = 24 Tage.

Wie berechne ich den Urlaub bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?

Wenn die Arbeitstage von Woche zu Woche schwanken – etwa im Schichtdienst oder bei einem rollierenden Plan –, rechnen Sie mit dem ganzen Jahr. Das BAG setzt 312 Werktage für die Sechstagewoche (6 × 52 Wochen) und 260 Arbeitstage für die Fünftagewoche an (9 AZR 406/17, Rn. 30). Die Formel für den gesetzlichen Mindesturlaub lautet (Rn. 31):

Urlaubstage = 24 × Arbeitstage im Jahr ÷ 312

Beispiel: Eine Teilzeitkraft arbeitet laut Dienstplan an 150 Tagen im Jahr. 24 × 150 ÷ 312 = 11,54 Urlaubstage gesetzlicher Mindesturlaub. Bei einem vertraglichen Anspruch von 30 Tagen auf 5-Tage-Basis rechnet man entsprechend mit 260: 30 × 150 ÷ 260 = 17,31 Tage.

Zwei Punkte aus dem Urteil, die in der Praxis oft falsch laufen:

  • Feiertage, Krankheitstage, Bildungsfreistellungen und kurze Verhinderungen nach § 616 BGB zählen als Tage mit Arbeitspflicht und werden in der Formel nicht abgezogen (Rn. 32).
  • Unbezahlter Sonderurlaub zählt mit null Arbeitstagen – für diese Zeit entsteht grundsätzlich kein gesetzlicher Urlaubsanspruch (Leitsatz 2, Rn. 35).

Was gilt im ersten Jahr und beim Ausscheiden?

Den vollen Anspruch gibt es erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Wer im Kalenderjahr die Wartezeit nicht mehr erfüllt, vor Ablauf der Wartezeit ausscheidet oder nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte geht, bekommt nach § 5 Abs. 1 ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Bei Teilzeit rechnen Sie zuerst den Jahresanspruch nach der Formel oben aus und zwölfteln dann. Wie Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern dasteht, zeigt unser Überblick zum bezahlten Urlaub nach Ländern.

Wie behalte ich die Teilzeit-Salden im Team im Blick?

Mit zwei, drei Teilzeitkräften reicht eine Tabelle. Sobald Wechsel im Laufe des Jahres dazukommen, wird es fehleranfällig. In der Urlaubsverwaltung von Absenca legen Sie den Jahresanspruch fest, passen den Saldo einer Person bei abweichendem Anspruch an (auch mit Bruchteilen) und erlauben halbe Tage; jede Genehmigung aktualisiert den Saldo sofort. Bis 10 Personen ist das kostenlos.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 3-Tage-Woche?

Gesetzlich mindestens 12 Urlaubstage (24 ÷ 6 × 3). Haben Vollzeitkräfte im Betrieb 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, sind es 18 Tage (30 ÷ 5 × 3). Das entspricht in beiden Fällen derselben Zahl an Urlaubswochen wie in Vollzeit.

Zählen bei Teilzeit die Stunden oder die Tage?

Die Tage. Wer fünf Tage pro Woche mit je vier Stunden arbeitet, hat genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft.

Darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub kürzen, wenn ich in Teilzeit gehe?

Nein, Urlaub, den Sie während der Vollzeit erworben haben, darf beim Wechsel nicht gekürzt werden (EuGH C-486/08, BAG 9 AZR 53/14). Für die Zeit ab dem Wechsel entsteht der Anspruch nur anteilig nach den neuen Arbeitstagen.

Wie berechne ich den Urlaub, wenn ich jede Woche unterschiedlich viele Tage arbeite?

Zählen Sie die geplanten Arbeitstage im Jahr und rechnen Sie 24 × Arbeitstage ÷ 312 für den gesetzlichen Mindesturlaub. Feiertage und Krankheitstage zählen dabei als Arbeitstage mit.

Gilt das auch für Minijobber?

Nach § 1 BUrlG hat „jeder Arbeitnehmer" Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – das Gesetz unterscheidet nicht nach Stundenumfang. Die Rechnung ist dieselbe: Arbeitstage pro Woche oder pro Jahr in die Formel einsetzen.


Dies ist eine allgemeine Orientierung, Stand Oktober 2026. Tarifverträge können vom BUrlG abweichen (§ 13 BUrlG), nur nicht beim Mindesturlaub – prüfen Sie im Zweifel den Gesetzestext und Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.