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Ferienanspruch Schweiz: Wie viele Ferientage stehen mir zu? (Art. 329a OR, 2026)

Absenca Team 7 Min. Lesezeit

In der Schweiz haben Arbeitnehmende mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (Art. 329a OR). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 bzw. 25 Tage – plus die Regeln zu Kürzung, Teilzeit, Stundenlohn (8,33 %) und Auszahlung.

Der gesetzliche Ferienanspruch in der Schweiz beträgt mindestens vier Wochen pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen (Art. 329a OR). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 bzw. 25 Ferientage; Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) dürfen mehr gewähren, aber nie weniger.

Dieser Artikel fasst die Regeln der Art. 329a bis 329d OR zusammen, so wie sie 2026 gelten: wie viele Tage Ihnen zustehen, wann der Arbeitgeber kürzen darf, warum Ferien während der Anstellung nicht ausbezahlt werden dürfen und was für Teilzeit und Stundenlohn gilt.

Wie viele Ferientage stehen mir in der Schweiz zu?

Das Gesetz rechnet in Wochen, nicht in Tagen. Eine Ferienwoche entspricht so vielen Tagen, wie Sie normalerweise pro Woche arbeiten.

Situation Mindestanspruch (Art. 329a OR) Bei 5-Tage-Woche
Ab dem vollendeten 20. Altersjahr 4 Wochen 20 Tage
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen 25 Tage
Unvollständiges Dienstjahr (Ein- oder Austritt) anteilsmässig z. B. 6 Monate = 10 Tage

Für ein unvollständiges Dienstjahr sind die Ferien «entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses» zu gewähren (Art. 329a Abs. 3 OR). Wer am 1. Juli eintritt und 4 Wochen zugut hat, erhält bis Ende Jahr also die Hälfte: 10 Tage.

Was gilt im Jahr, in dem ich 20 werde?

Im Jahr des 20. Geburtstags wird gemischt gerechnet: Bis zum Geburtstag gelten fünf Wochen, danach vier Wochen, jeweils anteilsmässig. So erklärt es das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt.

Beispiel: Sie werden am 30. Juni 20 und arbeiten 5 Tage pro Woche. Für die erste Jahreshälfte gilt die Hälfte von 25 Tagen (12,5), für die zweite die Hälfte von 20 Tagen (10). Zusammen: 22,5 Ferientage.

Wie viele Ferientage habe ich bei Teilzeit?

Teilzeitangestellte haben ebenfalls vier (bzw. fünf) Wochen Ferien, nur sind ihre Wochen kürzer. Der Anspruch in Tagen oder Stunden richtet sich nach dem Pensum.

Pensum Arbeitstage pro Woche 4 Wochen =
100 % 5 20 Tage
80 % 4 16 Tage
60 % 3 12 Tage
40 % 2 8 Tage (bei 8 Std./Tag: 64 Stunden)

Das 40-%-Beispiel stammt direkt aus dem Merkblatt des Kantons Basel-Stadt. Wer unregelmässig arbeitet, rechnet am besten in Stunden statt in Tagen. Für die Arbeitstage eines bestimmten Zeitraums hilft unser Arbeitstage-Rechner.

Darf der Arbeitgeber meine Ferien kürzen?

Ja, aber nur bei längeren Abwesenheiten und nur nach festen Regeln (Art. 329b OR). Pro vollen Monat Abwesenheit kann um einen Zwölftel gekürzt werden; angebrochene Monate zählen nicht. Entscheidend ist, ob die Abwesenheit selbst verschuldet ist:

  • Selbst verschuldet (z. B. unentschuldigtes Fernbleiben): Kürzung möglich, sobald die Abwesenheit im Dienstjahr insgesamt mehr als einen Monat beträgt, um 1/12 pro vollen Monat.
  • Unverschuldet (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes, Jugendurlaub): Der erste Monat ist geschützt, eine Kürzung ist erst ab dem zweiten vollen Monat möglich.
  • Schwangerschaft: Bis zu zwei Monate Arbeitsunfähigkeit sind geschützt. Mutterschaftsurlaub, Urlaub des anderen Elternteils, Betreuungs- und Adoptionsurlaub führen nie zu einer Kürzung (Art. 329b Abs. 3 OR).

Der Kanton Basel-Stadt rechnet einen Monat mit 21,75 Arbeitstagen bei 100 % und gibt diese Übersicht:

Abwesenheit im Dienstjahr Selbst verschuldet Unverschuldet Schwangerschaft
bis 21,75 Tage keine Kürzung keine keine
mehr als 21,75 Tage 1/12 keine keine
ab 43,5 Tagen 2/12 1/12 keine
ab 65,25 Tagen 3/12 2/12 1/12
ab 87 Tagen 4/12 3/12 2/12

Ein Zwölftel entspricht bei 4 Wochen Ferien 1,67 Tagen, bei 5 Wochen 2,08 Tagen. Ein GAV oder Normalarbeitsvertrag darf von den Regeln für unverschuldete Abwesenheiten abweichen, wenn die Lösung für Arbeitnehmende «im Ganzen mindestens gleichwertig» ist (Art. 329b Abs. 4 OR).

Muss ich die Ferien am Stück beziehen?

Teilweise. Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen (Art. 329c Abs. 1 OR). Die übrigen Tage dürfen Sie aufteilen. Ferien sollen in der Regel im laufenden Dienstjahr bezogen werden.

Den Zeitpunkt bestimmt der Arbeitgeber (Art. 329c Abs. 2 OR). Er muss dabei Ihre Wünsche berücksichtigen, soweit das mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist. Das letzte Wort hat aber der Arbeitgeber; er darf zum Beispiel Betriebsferien anordnen.

Darf ich mir Ferien auszahlen lassen?

Während der Anstellung nicht. Art. 329d Abs. 2 OR verbietet, Ferien während des Arbeitsverhältnisses «durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen» abzugelten. Der Zweck der Ferien ist Erholung, nicht ein Zusatzlohn. Zahlt ein Arbeitgeber regelmässig Ferien aus statt sie zu gewähren, riskiert er laut Kanton Basel-Stadt, die Ferien später ein zweites Mal bezahlen zu müssen.

Es gibt zwei Ausnahmen:

  1. Ende des Arbeitsverhältnisses. Ferientage, die bis zum Austritt nicht mehr bezogen werden können, werden zum vollen Lohn ausbezahlt, inklusive des anteiligen 13. Monatslohns, falls einer vereinbart ist.
  2. Sehr kurze oder sehr unregelmässige Arbeitszeiten, typischerweise im Stundenlohn. Nur dann darf der Ferienlohn als prozentualer Zuschlag mit jedem Lohn ausbezahlt werden. Er muss im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Ferienanspruch Ferienzuschlag auf den Stundenlohn
4 Wochen 8,33 %
5 Wochen 10,64 %
6 Wochen 13,04 %

Während der Ferien schuldet der Arbeitgeber den vollen Lohn, inklusive einer angemessenen Entschädigung für ausfallenden Naturallohn wie Kost und Logis (Art. 329d Abs. 1 OR). Wer in den Ferien gegen Lohn für Dritte arbeitet und damit die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt, kann den Ferienlohn verlieren (Art. 329d Abs. 3 OR).

Zählen Feiertage als Ferientage?

Nein. Fällt ein Feiertag in Ihre Ferien, wird er nicht als Ferientag abgezogen. Fällt er auf einen Tag, an dem Sie ohnehin nicht arbeiten (etwa der freie Montag bei Teilzeit), haben Sie aber keinen Anspruch auf Nachholen.

Welche Tage Feiertage sind, ist kantonal geregelt. Bundesweit gilt nur der 1. August als gesetzlicher Feiertag, der den Sonntagen gleichgestellt ist. Jeder Kanton darf zusätzlich bis zu acht weitere Feiertage pro Jahr festlegen, auch unterschiedlich für einzelne Kantonsteile (Art. 20a Abs. 1 Arbeitsgesetz). Wer an einem anderen religiösen Feiertag nicht arbeiten will, muss das dem Arbeitgeber spätestens drei Tage im Voraus melden (Art. 20a Abs. 2 ArG).

Was passiert, wenn ich in den Ferien krank werde?

Ferientage werden nur gutgeschrieben, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall tatsächlich ferienunfähig sind, also sich nicht erholen können. Leichte Beschwerden reichen nicht. Melden Sie die Erkrankung sofort dem Arbeitgeber.

Ferien im Team planen

Wer für ein Team Ferien plant, muss Kantonsfeiertage, Teilzeitpensen und die zwei zusammenhängenden Wochen gleichzeitig im Blick behalten. Absenca führt Ferienkonten pro Person, berücksichtigt die Feiertage des Standorts und zeigt im Teamkalender, wer wann fehlt. Für bis zu 10 Personen ist der Plan dauerhaft kostenlos. Einen Ländervergleich der gesetzlichen Mindestferien finden Sie in unserer Übersicht bezahlter Urlaub nach Land.

Häufige Fragen

Habe ich ab 50 Jahren mehr Ferien?

Nicht von Gesetzes wegen. Art. 329a OR kennt nur die Grenze beim 20. Altersjahr. Zusätzliche Ferienwochen ab einem bestimmten Alter oder Dienstalter gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV sie vorsehen.

Wie viele Ferientage habe ich bei 80 %?

Bei vier Wochen Ferien und einer 4-Tage-Woche sind es 16 Ferientage. Arbeiten Sie 80 % verteilt auf fünf kürzere Tage, haben Sie 20 Ferientage zu je 80 % der Tagesarbeitszeit.

Verfallen nicht bezogene Ferien Ende Jahr?

Das Gesetz sieht keinen Verfall per 31. Dezember vor; Ferien sollen aber in der Regel im laufenden Dienstjahr bezogen werden. Geldforderungen aus nicht bezogenen Ferien verjähren laut Kanton Basel-Stadt nach fünf Jahren.

Darf mein Arbeitgeber mir die Ferien vorschreiben?

Ja, er bestimmt den Zeitpunkt der Ferien (Art. 329c Abs. 2 OR), muss aber Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Betriebsferien sind zulässig.

Gelten für Lernende andere Regeln?

Lernende bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben wie alle jungen Arbeitnehmenden mindestens fünf Wochen Ferien.


Allgemeine Information, Stand 2026. Regeln in GAV, Normalarbeitsverträgen und kantonalen Bestimmungen können abweichen; massgebend ist der amtliche Gesetzestext auf fedlex.admin.ch (SR 220, Art. 329a–329d OR).