Urlaubsrechner: Urlaubsanspruch berechnen
Berechnen Sie den Urlaubsanspruch für Teilzeit, für einen Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres und für einen Wechsel von Vollzeit in Teilzeit, nach dem Bundesurlaubsgesetz und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Urlaubsanspruch
18 Tage
Der gesetzliche Mindesturlaub
Nach § 3 BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind, also auch die Samstage. Das Gesetz rechnet deshalb mit einer 6-Tage-Woche. Für andere Wochen wird umgerechnet:
Formel
Mindesturlaub = 24 ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche
5-Tage-Woche: 20 Tage · 4 Tage: 16 Tage · 3 Tage: 12 Tage
Viele Arbeits- und Tarifverträge geben mehr, oft 25 bis 30 Tage. Tragen Sie oben den Urlaub ein, der bei Ihnen für Vollzeit gilt; der Rechner zeigt zusätzlich den gesetzlichen Mindesturlaub für denselben Fall.
Urlaub bei Teilzeit umrechnen
Wer an weniger Tagen arbeitet, braucht für eine Woche Urlaub auch weniger Urlaubstage. Der Anspruch wird deshalb im Verhältnis der Arbeitstage umgerechnet: Urlaubstage bei Vollzeit × Arbeitstage der Person ÷ Arbeitstage bei Vollzeit. Greta Vogel arbeitet bei NovaTech drei Tage pro Woche, Vollzeit sind dort fünf Tage mit 30 Urlaubstagen. Ihr Anspruch: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage, also ebenfalls sechs Wochen frei. Maßgeblich ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Zahl der Stunden.
Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr
Ändert sich die Zahl der Arbeitstage im Laufe des Jahres, wird der Urlaub nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019 (9 AZR 406/17) für jeden Zeitabschnitt mit den dort geltenden Arbeitstagen berechnet. Urlaub, der in der Vollzeit entstanden ist, wird durch den Wechsel nicht gekürzt. Das Gericht hat damit seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach der die Arbeitszeit zum Zeitpunkt des Urlaubs zählte.
Ein Beispiel: 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, ab dem 1. Juli vier Arbeitstage. Für das erste Halbjahr entstehen 30 × 6 ÷ 12 = 15 Tage, für das zweite 30 × 4 ÷ 5 × 6 ÷ 12 = 12 Tage, zusammen 27 Tage. Der Rechner teilt das Jahr dafür in Monate; findet der Wechsel mitten im Monat statt, rechnen Sie den Monat entsprechend selbst nach.
Eintritt und Austritt im Laufe des Jahres
Den vollen Jahresurlaub erwirbt man nach § 4 BUrlG erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht (Wartezeit). Davor und in einigen Fällen danach gibt es nach § 5 Abs. 1 BUrlG Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. Das gilt in drei Fällen:
- a) für die Monate eines Kalenderjahres, in dem die Wartezeit nicht mehr erfüllt wird, etwa bei einem Eintritt ab August;
- b) wenn die Person vor erfüllter Wartezeit ausscheidet;
- c) wenn sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet.
Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Volle Monate zählen ab dem Eintrittstag: Bei einem Eintritt am 15. August sind es bis zum Jahresende vier volle Monate (15. August bis 14. Dezember). Hat ein früherer Arbeitgeber für dasselbe Jahr schon Urlaub gewährt, besteht der Anspruch insoweit nicht (§ 6 BUrlG).
Rundung: wann auf- und wann nicht abgerundet wird
§ 5 Abs. 2 BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet. Ein Eintritt am 1. September bei 20 Tagen ergibt 20 × 4 ÷ 12 = 6,67 und damit 7 Tage. Ein Austritt am 31. März bei 30 Tagen ergibt 7,5 und damit 8 Tage.
Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet; sie bleiben als Bruchteil eines Tages bestehen (BAG, Urteil vom 26. Januar 1989, 8 AZR 730/87). Außerhalb des Teilurlaubs kennt das Bundesurlaubsgesetz keine Rundung: Einen Anspruch von 28,15 Tagen auf 28 abzurunden, war nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2018 (9 AZR 578/17) unzulässig. Der Rechner rundet deshalb nur beim Teilurlaub und zeigt sonst bis zu zwei Nachkommastellen.
Gesetzlicher Urlaub und vertraglicher Mehrurlaub
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub. Für Urlaubstage darüber hinaus kann der Arbeits- oder Tarifvertrag eigene Regeln vorsehen, etwa eine anteilige Kürzung auch beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte. Der Rechner wendet die gesetzlichen Regeln auf den ganzen Anspruch an und zeigt den gesetzlichen Anteil getrennt. Welche Regel für den Mehrurlaub gilt, legen Sie als Arbeitgeber im Vertrag fest; der gesetzliche Anteil darf dabei nicht unterschritten werden.
Diese Hinweise geben den Gesetzestext und die Rechtsprechung für Deutschland wieder und sind keine Rechtsberatung. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.
Wie Sie den Urlaub im Team planen und genehmigen, zeigt die Seite Urlaubsverwaltung. Fehlzeiten bewertet der Bradford-Faktor-Rechner.
Zuletzt geprüft: · Absenca-Team
Häufige Fragen
- Wie viel Urlaub steht bei einer 5-Tage-Woche gesetzlich zu?
- Mindestens 20 Arbeitstage. § 3 BUrlG nennt 24 Werktage und zählt dabei die Samstage mit; umgerechnet auf fünf Arbeitstage sind das 24 ÷ 6 × 5 = 20 Tage.
- Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
- Urlaubstage bei Vollzeit × Arbeitstage der Person ÷ Arbeitstage bei Vollzeit. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und drei Arbeitstagen pro Woche sind das 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Maßgeblich sind die Arbeitstage, nicht die Stunden.
- Wie wird beim Teilurlaub gerundet?
- Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Tage aufgerundet. Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet, sondern bleiben als Bruchteil bestehen.
- Verfällt Urlaub beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?
- Nein. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019 (9 AZR 406/17) wird der Anspruch für jeden Zeitabschnitt mit seinen Arbeitstagen berechnet. Urlaub, der in der Vollzeit entstanden ist, wird durch den Wechsel nicht gekürzt.
Urlaubsansprüche automatisch berechnen
Absenca rechnet den Anspruch beim Eintritt anteilig (pro Person anpassbar, wo § 4 BUrlG den vollen Urlaub gibt), wendet Übertrag und Verfall an und hält jeden Saldo aktuell, ohne Tabelle. Kostenlos für bis zu 10 Personen.