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Bildungsurlaub 2026: Anspruch nach Bundesland – Tage, Fristen und Voraussetzungen

Absenca Team 8 Min. Lesezeit

Bildungsurlaub gibt es 2026 in 14 Bundesländern: meist 5 bezahlte Tage pro Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren, beantragt 4 bis 9 Wochen vor Kursbeginn. Bayern und Sachsen haben 2026 kein Gesetz; Sachsen führt 2027 drei Tage pro Jahr ein.

Bildungsurlaub gibt es 2026 in 14 der 16 Bundesländer: meist fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren, beantragt je nach Land vier bis neun Wochen vor Kursbeginn. Bayern und Sachsen haben 2026 kein Bildungsurlaubsgesetz; in Sachsen gilt ab 1. Januar 2027 ein neuer Anspruch von drei Tagen pro Jahr.

Entscheidend ist das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt hat, nicht Ihr Wohnort. Wer in Bayern wohnt und in Hessen arbeitet, hat also Anspruch nach dem hessischen Gesetz. Alle Angaben unten sind Stand Oktober 2026 und stammen aus den Landesgesetzen und der Länderübersicht der Kultusministerkonferenz.

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in welchem Bundesland?

Bundesland Gesetz Anspruch (5-Tage-Woche) Antrag beim Arbeitgeber
Baden-Württemberg BzG BW 5 Tage pro Jahr, verfällt am Jahresende mind. 9 Wochen vorher
Berlin BiZeitG 5 Tage pro Jahr, im Vorgriff 10 Tage in einem Jahr mind. 6 Wochen vorher
Brandenburg BbgEBG 10 Tage in zwei Kalenderjahren 6 Wochen vorher
Bremen BremBZG 10 Tage in zwei Kalenderjahren in der Regel 4 Wochen vorher
Hamburg HmbBUG 10 Tage in zwei Kalenderjahren 6 Wochen vorher
Hessen HBUG 5 Tage pro Jahr, Übertrag ins Folgejahr möglich mind. 6 Wochen vorher
Mecklenburg-Vorpommern BfG M-V 10 Tage in zwei Kalenderjahren mind. 8 Wochen vorher
Niedersachsen NBildUG (bis 31.12.2026) 5 Tage pro Jahr 4 Wochen vorher
Nordrhein-Westfalen AWbG 5 Tage pro Jahr, zwei Jahre bündelbar mind. 6 Wochen vorher
Rheinland-Pfalz BFG 10 Tage in zwei Kalenderjahren 6 Wochen vorher
Saarland SBFG bis zu 5 Tage pro Jahr 6 Wochen vorher
Sachsen-Anhalt Bildungsfreistellungsgesetz 5 Tage pro Jahr, zwei Jahre bündelbar 6 Wochen vorher
Schleswig-Holstein WBG 5 Tage pro Jahr mind. 6 Wochen vorher
Thüringen ThürBfG 5 Tage pro Jahr mind. 8 Wochen vorher
Bayern kein Gesetz kein gesetzlicher Anspruch –
Sachsen kein Gesetz bis Ende 2026 ab 1.1.2027: 3 Tage pro Jahr ab 2027: 12 Wochen vorher

Wer regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche arbeitet, bekommt in den meisten Ländern entsprechend mehr oder weniger Tage. Wie Sie Teilzeit-Ansprüche umrechnen, zeigt unser Beitrag zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit; die Logik ist dieselbe.

Was gilt in Bayern und Sachsen?

Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Einen Anspruch gibt es dort nur, wenn ihn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder Ihr Arbeitsvertrag vorsieht. Ein Blick in diese Unterlagen lohnt sich, gerade in tarifgebundenen Betrieben.

Sachsen hatte bislang ebenfalls kein Gesetz. Der Sächsische Landtag hat im Februar 2026 ein Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen. Laut DGB Sachsen gilt es ab dem 1. Januar 2027: drei Tage pro Jahr für berufliche Bildung, Qualifizierung für ein Ehrenamt und politische Bildung, beantragt zwölf Wochen vor Kursbeginn. Nach Berichten zum Landtagsbeschluss setzt der Anspruch mindestens sechs Monate Beschäftigung voraus und gilt anteilig auch für Teilzeitkräfte. Für 2026 können Beschäftigte in Sachsen also noch keinen gesetzlichen Bildungsurlaub nehmen.

Was ändert sich 2027 in Niedersachsen?

Niedersachsen ersetzt das Bildungsurlaubsgesetz zum 1. Januar 2027 durch das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG). Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums bleibt es bei fünf Tagen pro Jahr, aber:

  • Die Antragsfrist steigt von vier auf acht Wochen (in Textform).
  • Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens vier Wochen vor Beginn ab, gilt die Bildungszeit als genehmigt.
  • Schon eintägige Veranstaltungen sind möglich; bisher waren drei bis fünf zusammenhängende Tage vorgeschrieben.
  • Nicht genutzte Tage gehen ins Folgejahr über; mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich bis zu 20 Tage aus vier Jahren ansparen.

Wer einen Kurs für Januar oder Februar 2027 plant, sollte also schon nach der neuen Acht-Wochen-Frist beantragen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Drei Bedingungen kehren in fast allen Landesgesetzen wieder:

  1. Wartezeit: In den meisten Ländern entsteht der Anspruch nach sechs Monaten im Betrieb, etwa in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Baden-Württemberg sind es zwölf Monate.
  2. Anerkannte Veranstaltung: Der Kurs muss nach dem Gesetz des Landes anerkannt sein, in dem Sie arbeiten. Baden-Württemberg und NRW erkennen Bildungsträger an, die anderen Länder in der Regel einzelne Veranstaltungen. Den Anerkennungsnachweis bekommen Sie vom Veranstalter.
  3. Betriebsgröße: Kleine Betriebe sind teils ausgenommen. In NRW gibt es in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten keinen Anspruch, in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bei weniger als fünf. In Baden-Württemberg darf ein Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten am 1. Januar ablehnen.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Kursgebühren, Anfahrt und Unterkunft tragen Sie in der Regel selbst. Der Bildungsurlaub kommt zusätzlich zum Erholungsurlaub und wird nicht von ihm abgezogen.

Welche Kurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?

Anerkannt werden je nach Land Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung, der politischen Bildung und der Qualifizierung für ein Ehrenamt. Typisch sind Sprachkurse, IT- und Fachseminare oder Seminare zu Gesellschaft und Politik. Formale Mindestanforderungen sind üblich: In NRW etwa mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag, in der Regel an fünf aufeinanderfolgenden Tagen; in Baden-Württemberg durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag.

Das NRW-Gesetz schließt ausdrücklich aus: Erholung, Unterhaltung, Sport und Kunst, psychologische Verhaltenstrainings, Führerscheinvorbereitung, Studienreisen und Veranstaltungsorte mehr als 500 km jenseits der Landesgrenze. In Berlin dagegen spielt der Kursort keine Rolle, solange die Veranstaltung anerkannt ist. Berlin und Brandenburg führen Datenbanken der anerkannten Kurse.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub richtig?

So läuft der Antrag in fast allen Ländern:

  1. Anerkannten Kurs auswählen und Anerkennungsnachweis sowie Programm beim Veranstalter anfordern.
  2. Antrag mit Kurstermin, Nachweis und Programm fristgerecht beim Arbeitgeber einreichen. In NRW ist die Schriftform vorgeschrieben, in Hessen genügt die Textform, also auch eine E-Mail.
  3. Nach dem Kurs die Teilnahmebescheinigung vorlegen; in Baden-Württemberg innerhalb von acht Wochen.

Rechnen Sie die Frist vom ersten Kurstag rückwärts und planen Sie Puffer ein. Ein verspäteter Antrag ist in Berlin ausdrücklich ein Ablehnungsgrund.

Darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Ja, aber nur aus den im Gesetz genannten Gründen. Typisch sind:

  • der Kurs ist nicht anerkannt oder die Frist wurde versäumt,
  • dringende oder zwingende betriebliche Belange stehen entgegen,
  • vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter,
  • eine Obergrenze für den ganzen Betrieb ist erreicht, etwa in Hessen, wenn im laufenden Jahr schon mehr als ein Drittel der Beschäftigten Bildungsurlaub genommen hat.

Mehrere Länder setzen dem Arbeitgeber eine Frist für die Antwort. In Baden-Württemberg, Hessen und NRW gilt der Antrag als genehmigt, wenn er sie verpasst:

Bundesland Frist für die Ablehnung Folge bei Fristversäumnis
Baden-Württemberg spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags gilt als bewilligt
Hessen 3 Wochen nach Eingang, in Textform mit Gründen gilt als erteilt
Nordrhein-Westfalen 3 Wochen nach Mitteilung, schriftlich mit Gründen gilt als erteilt
Brandenburg grundsätzlich 14 Tage, schriftlich mit Gründen –
Bremen Rückmeldung in der Regel innerhalb einer Woche –

Wird der Bildungsurlaub zu Recht abgelehnt, verfällt er nicht in jedem Land: In Hessen etwa wird der Anspruch dann automatisch ins Folgejahr übertragen. Die allgemeinen Regeln zur Ablehnung von Erholungsurlaub erklärt unser Beitrag Darf der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?

Bildungsurlaub im Team im Blick behalten

Für Teams mit Standorten in mehreren Bundesländern lohnt es sich, Bildungsurlaub getrennt vom Erholungsurlaub zu erfassen. In Absenca legen Sie dafür eine eigene Abwesenheitsart an, pro Standort mit eigenen Regeln. So bleibt der Jahresurlaub unberührt und die Abwesenheit steht trotzdem im Teamkalender. Der kostenlose Plan reicht für bis zu 10 Personen an einem Standort; für mehrere Standorte brauchen Sie einen bezahlten Plan.

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?

In den meisten Bundesländern fünf Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz rechnen in zwei Jahren mit zehn Tagen. In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, in Sachsen erst ab 2027 drei Tage pro Jahr.

Wie lange vorher muss ich Bildungsurlaub beantragen?

Je nach Land vier bis neun Wochen vor Kursbeginn: vier Wochen in Bremen und (bis Ende 2026) in Niedersachsen, sechs Wochen in den meisten Ländern, acht Wochen in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, neun Wochen in Baden-Württemberg.

Verfällt nicht genommener Bildungsurlaub?

Oft ja. In Baden-Württemberg verfällt er am Jahresende. In NRW, Hessen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein lassen sich zwei Jahre bündeln oder Resttage übertragen; in Hessen muss die Übertragung bis 31. Dezember in Textform erklärt werden, und eine Auszahlung ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.

Zählt mein Wohnort oder mein Arbeitsort?

Der Arbeitsort, genauer der Schwerpunkt Ihres Arbeitsverhältnisses. Wer in Bayern wohnt und in Baden-Württemberg arbeitet, hat Anspruch nach dem BzG BW.

Kann ich Bildungsurlaub als Azubi nehmen?

Meist ja, aber eingeschränkt. In Hessen und Rheinland-Pfalz etwa nicht für berufliche Weiterbildung, in Baden-Württemberg fünf Tage für die gesamte Ausbildung, beschränkt auf politische Bildung und Ehrenamt.

Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland und ändern sich; maßgeblich sind der amtliche Gesetzestext Ihres Landes und die Länderübersicht der Kultusministerkonferenz.