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Überstunden abbauen: Freizeitausgleich oder Auszahlung – was gilt?

Absenca Team 7 Min. Lesezeit

Einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung von Überstunden gibt es nicht: Ob Freizeitausgleich oder Geld, regeln Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, sind angeordnete oder geduldete Überstunden nach § 612 BGB meist zu vergüten, die Beweislast liegt aber beim Arbeitnehmer.

Ein gesetzlicher Anspruch, Überstunden ausbezahlt zu bekommen, besteht in Deutschland nicht: Ob Sie Geld oder Freizeitausgleich bekommen, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine wirksame Regelung, müssen angeordnete oder geduldete Überstunden nach § 612 BGB in der Regel vergütet werden, wenn Sie kein herausgehobenes Gehalt beziehen. Nachweisen müssen Sie die Stunden aber selbst.

Habe ich einen Anspruch darauf, Überstunden auszahlen zu lassen?

Nicht automatisch. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sagt es deutlich: Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es nicht (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012, 5 AZR 765/10).

Die Reihenfolge der Prüfung sieht so aus:

Ebene Was dort typischerweise steht
Tarifvertrag Zuschläge, Freizeitausgleich, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen
Betriebsvereinbarung Gleitzeit, Kontenrahmen, Abbauregeln
Arbeitsvertrag Auszahlung, Pauschalabgeltung oder Freizeitausgleich
§ 612 BGB Greift, wenn keine wirksame Regelung existiert

Ob Sie zwischen Geld und Freizeit wählen dürfen, hängt also allein von diesen Regeln ab. Sieht Ihr Vertrag Freizeitausgleich vor, können Sie nicht einseitig Auszahlung verlangen, und umgekehrt.

Was bedeutet § 612 BGB für Überstunden?

Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Das BAG wendet das auf Überstunden an: Fehlt eine wirksame Vergütungsregelung, ist eine objektive Vergütungserwartung regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.

Die Grenze zieht das Gericht bei Besserverdienern: Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdient, bezieht nach dem BAG regelmäßig eine deutlich herausgehobene Vergütung; eine objektive Vergütungserwartung für Überstunden fehlt dann in der Regel (5 AZR 765/10, Rn. 21). Im entschiedenen Fall bekam ein Lagerleiter mit 1.800 Euro brutto im Monat Vergütung für 968 Überstunden, insgesamt 9.534,80 Euro brutto.

Sind Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam?

Oft nicht. Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Pauschalklausel muss nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB transparent sein. Das BAG hat die Formulierung „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ für unwirksam erklärt, weil sich der Umfang der unbezahlten Überstunden nicht aus dem Vertrag ergab (BAG, Urteil vom 1. September 2010, 5 AZR 517/09). Wirksam ist eine solche Klausel nur, wenn aus dem Vertrag selbst hervorgeht, welche Arbeitsleistungen in welchem zeitlichen Umfang erfasst sind, etwa „bis zu X Überstunden im Monat“.

Ist die Klausel unwirksam, gilt wieder § 612 BGB.

Wer muss beweisen, dass Überstunden geleistet wurden?

Sie als Arbeitnehmer. Das BAG verlangt eine zweistufige Darlegung (Urteil vom 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21):

  1. Umfang: Sie müssen vortragen, an welchen Tagen Sie von wann bis wann gearbeitet oder sich auf Weisung bereitgehalten haben.
  2. Veranlassung: Sie müssen zeigen, dass der Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat oder dass sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren.

Eine pauschale Behauptung ohne nähere Beschreibung reicht nicht. Das Gericht begründet das so: Der Arbeitgeber muss sich Überstunden nicht aufdrängen lassen. Wer ohne Wissen der Führungskraft länger bleibt, hat deshalb schlechte Karten. Praktisch heißt das: Lassen Sie sich Überstunden per E-Mail oder im Zeiterfassungssystem bestätigen.

Ändert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung etwas an der Beweislast?

Nein. Seit dem Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) steht fest: Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst. Unabhängig davon schreibt § 16 Abs. 2 ArbZG vor, dass Arbeitszeit über acht Stunden pro Werktag aufzuzeichnen ist und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Für den Lohnprozess hilft das aber nur begrenzt. Das BAG hat ausdrücklich entschieden, dass die Pflicht zur Zeiterfassung die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess nicht verändert (5 AZR 359/21; bestätigt am 12. Februar 2025, 5 AZR 51/24). Die Aufzeichnung von Kommt- und Geht-Zeiten beweist nicht, dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst hat. Erfasste Zeiten sind trotzdem die beste Grundlage für die erste Stufe.

Wie funktioniert das Abbauen über ein Arbeitszeitkonto?

Auf einem Arbeitszeitkonto werden Plus- und Minusstunden gesammelt und später durch Freizeit ausgeglichen. Die Spielregeln (Höchstgrenzen, Abbaufristen, Kappung) stehen in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Vertrag. Eine harte gesetzliche Grenze gibt es beim Mindestlohn, § 2 Abs. 2 MiLoG:

Regel nach § 2 Abs. 2 MiLoG Inhalt
Ausgleichsfrist spätestens 12 Kalendermonate nach monatlicher Erfassung, durch bezahlte Freizeit oder Mindestlohn
Obergrenze eingestellte Stunden höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit pro Monat
Ende des Arbeitsverhältnisses Ausgleich spätestens im Folgemonat
Ausnahme wenn der Mindestlohn für alle Stunden bereits durch das verstetigte Monatsgehalt gedeckt ist

Wichtig für Teamleiter: Damit der Abbau zählt, muss die Freistellung erkennbar dem Freizeitausgleich dienen. Die bloße Freistellung als solche reicht nicht (BAG, Urteil vom 20. November 2019, 5 AZR 578/18). In diesem Fall betraf ein Vergleich nur den Urlaub; die Arbeitnehmerin bekam ihr Guthaben von 67,10 Stunden mit 1.317,28 Euro brutto ausbezahlt. Schreiben Sie also ausdrücklich „Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos“ in die Freistellung.

Ist Freizeitausgleich dasselbe wie Urlaub?

Nein, und der Unterschied hat Folgen:

Urlaub Freizeitausgleich
Grundlage Bundesurlaubsgesetz Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung
Krank während der freien Tage Tage mit Attest werden nicht angerechnet (§ 9 BUrlG) Gilt in der Regel als genommen

Beim Krankheitsfall spricht die Rechtsprechung in der Regel für den Arbeitgeber: Wer vor Beginn der Krankheit wirksam zum Ausgleich eines Arbeitszeitguthabens freigestellt wurde, hätte ohnehin nicht gearbeitet; die Krankheit ist dann nicht die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012, 7 AZR 774/10). Eine Gutschrift der Stunden können Sie in der Regel nur verlangen, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Vertrag sie vorsehen. Wie das beim Urlaub läuft, steht in Krank im Urlaub: Bekomme ich die Urlaubstage zurück?.

Für Teams heißt das: Führen Sie Urlaub und Freizeitausgleich getrennt. Werden beide auf ein Konto gebucht, ist später kaum noch nachvollziehbar, welcher freie Tag welchen Regeln folgt.

Können Überstunden verfallen?

Ja, über Ausschlussfristen (Verfallklauseln). Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Für vorformulierte Arbeitsverträge gilt aber eine wichtige Grenze: Eine Verfallklausel, die ohne Einschränkung alle Ansprüche erfasst und den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnimmt, ist intransparent und insgesamt unwirksam, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde (BAG, Urteil vom 18. September 2018, 9 AZR 162/18). An ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Tarifverträgen ist das anders: Dort führt die fehlende Mindestlohn-Ausnahme nicht zur Unwirksamkeit wegen Intransparenz. Prüfen Sie also zuerst, aus welcher Quelle die Frist stammt, und machen Sie offene Stunden im Zweifel früh schriftlich geltend.

Auch beim Urlaub gibt es Verfallregeln, die aber ganz anders funktionieren; mehr dazu in Resturlaub: Wann verfällt er?.

Freizeitausgleich im Team sauber planen

Wer Freizeitausgleich wie Urlaub über ein Antragsverfahren laufen lässt, hat später die Dokumentation, die das BAG verlangt: wer wann frei hatte und mit welchem Zweck. In Absenca können Sie dafür eine eigene Abwesenheitsart anlegen, getrennt vom Urlaub, und in Stunden in 15-, 30- oder 60-Minuten-Schritten buchen; Anträge, Genehmigung und Teamkalender laufen über dasselbe System. Die Vergütung berechnet Absenca nicht. Der kostenlose Plan reicht für bis zu 10 Personen und 2 Abwesenheitsarten, ohne Kreditkarte.

Häufige Fragen

Kann mein Chef mich zwingen, Überstunden abzubummeln statt sie auszuzahlen? Wenn Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung Freizeitausgleich vorsehen, ja. Die Freistellung muss dann aber erkennbar zum Abbau des Stundenkontos erfolgen.

Ist ein freier Tag automatisch Abbau meiner Überstunden? Nein. Urlaub und Freizeitausgleich sind verschiedene Ansprüche, und die bloße Freistellung reicht für den Abbau nicht. Ob ein freier Tag Urlaub oder Abbau von Überstunden ist, muss erkennbar sein.

Werden Überstunden bei Kündigung ausbezahlt? Beim Mindestlohn-Arbeitszeitkonto muss das Guthaben spätestens im Monat nach dem Ende ausgeglichen werden. Im Fall 5 AZR 578/18 wurde das Restguthaben ausbezahlt, weil die Freistellung nur den Urlaub abdeckte.

Bekomme ich Überstunden zurück, wenn ich während des Freizeitausgleichs krank werde? Grundsatz: nein. Anders nur, wenn Ihr Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Vertrag eine Gutschrift vorsieht.

Wie beweise ich meine Überstunden? Mit genauen Zeiten pro Tag (von wann bis wann) und einem Beleg, dass Ihr Arbeitgeber die Stunden angeordnet, geduldet oder gebilligt hat, etwa eine E-Mail oder eine Freigabe im System.

Stand: Oktober 2026. Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen unterscheiden sich stark, und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Prüfen Sie immer die offizielle Quelle und Ihre eigenen Vereinbarungen.