Pflegefreistellung Österreich: eine Woche bezahlt, zweite Woche für Kinder unter 12 (§ 16 UrlG)
In Österreich gibt es nach § 16 UrlG Pflegefreistellung bis zu einer Wochenarbeitszeit pro Arbeitsjahr bei voller Bezahlung, für Kinder unter 12 eine zweite Woche. Danach darf für die Pflege des Kindes Urlaub ohne Vereinbarung angetreten werden.
Wer in Österreich ein krankes Kind oder einen kranken nahen Angehörigen pflegen muss, hat nach § 16 Urlaubsgesetz (UrlG) Anspruch auf Pflegefreistellung: bis zu einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit pro Arbeitsjahr, bei voller Entgeltfortzahlung. Ist diese Woche verbraucht und erkrankt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat, gibt es eine zweite Woche; danach dürfen Sie für die Pflege des Kindes Urlaub ohne Vereinbarung mit dem Arbeitgeber antreten.
Die Pflegefreistellung steht zwar im Urlaubsgesetz, ist aber kein Urlaub. Sie ist eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, und das Entgelt wird weiterbezahlt. Hier die Regeln im Überblick, Stand 2026.
Wie viele Tage Pflegefreistellung gibt es in Österreich?
Das Gesetz zählt nicht in Tagen, sondern in Wochenarbeitszeit. Der Anspruch beträgt höchstens eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres. Wer Vollzeit an fünf Tagen arbeitet, hat also in der Regel fünf Arbeitstage; wer in Teilzeit 20 Stunden pro Woche arbeitet, hat bis zu 20 Stunden.
| Art der Freistellung | Ausmaß pro Arbeitsjahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegefreistellung (§ 16 Abs. 1 UrlG) | 1 Wochenarbeitszeit, bezahlt | Pflege, Betreuung oder Begleitung (siehe unten) |
| Erweiterte Pflegefreistellung (§ 16 Abs. 2 UrlG) | 1 weitere Wochenarbeitszeit, bezahlt | Erste Woche verbraucht, Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten, kein anderer Anspruch auf Entgeltfortzahlung |
| Urlaub ohne Vereinbarung (§ 16 Abs. 3 UrlG) | aus dem eigenen Urlaubsanspruch | Beide Wochen erschöpft, Pflege eines erkrankten Kindes |
Gut zu wissen:
- Der Anspruch besteht sofort nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, es gibt keine Wartezeit.
- Sie können die Pflegefreistellung tageweise, aber auch nur stundenweise nehmen.
- Was in einem Arbeitsjahr nicht verbraucht wird, kann nicht ins nächste Arbeitsjahr übertragen werden.
- Sehen Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag günstigere Regeln vor, gelten diese.
Wofür gibt es Pflegefreistellung?
§ 16 Abs. 1 UrlG kennt drei Anlässe.
1. Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen. Nahe Angehörige sind Personen, die mit Ihnen in gerader Linie verwandt sind (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern), Wahl- und Pflegekinder, Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten. Für sie gilt der Anspruch unabhängig davon, ob sie mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Andere Personen, etwa Tanten oder Onkel, zählen nur, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben. Die Pflege muss notwendig sein: Kann eine andere geeignete Person sie übernehmen, gilt sie nicht als notwendig.
2. Betreuung des eigenen Kindes (Betreuungsfreistellung). Fällt die Person aus, die Ihr Kind sonst ständig betreut, etwa wegen Tod, Erkrankung, Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt oder Freiheitsstrafe, dürfen Sie das Kind selbst betreuen. Das leibliche Kind des Partners oder Lebensgefährten zählt dazu, wenn es im gemeinsamen Haushalt lebt.
3. Begleitung bei einem Spitalsaufenthalt. Eltern dürfen ihr Kind bei einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten, sofern das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder können aus sachlichen Gründen begleitet werden, etwa wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass Ihre Anwesenheit für die Genesung des Kindes erforderlich ist.
Wann gibt es eine zweite Woche, wenn das Kind krank ist?
Die erweiterte Pflegefreistellung nach § 16 Abs. 2 UrlG greift, wenn alle drei Bedingungen zutreffen:
- Die erste Woche ist zur Gänze verbraucht.
- Ihr Kind (auch Wahl- oder Pflegekind oder das im Haushalt lebende Kind des Partners) erkrankt neuerlich und hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten.
- Sie haben für diese Zeit keinen anderen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, weder aus einem anderen Gesetz noch aus Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Dann haben Sie Anspruch auf bis zu eine weitere regelmäßige Wochenarbeitszeit innerhalb des Arbeitsjahres. Nach § 16 Abs. 4 UrlG gilt das für Ihr eigenes krankes Kind auch dann, wenn Sie nicht mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben.
Was gilt, wenn beide Wochen aufgebraucht sind?
Erkrankt das Kind im selben Arbeitsjahr noch einmal, haben Sie laut oesterreich.gv.at drei Möglichkeiten:
- Urlaub ohne Vereinbarung antreten. Nach § 16 Abs. 3 UrlG dürfen Sie zur Pflege des erkrankten Kindes Urlaub ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber antreten. Das ist eine Ausnahme: Sonst ist ein eigenmächtiger Urlaubsantritt ein Entlassungsgrund.
- Dienstverhinderung geltend machen. Die Erkrankung des Kindes und die notwendige Pflege sind ein anerkannter Dienstverhinderungsgrund.
- Unbezahlten Urlaub vereinbaren. Dann besteht kein Anspruch auf Entgelt.
Wie viele Urlaubstage Ihnen dafür zur Verfügung stehen, lesen Sie im Beitrag zum Urlaubsanspruch in Österreich.
Wie melde ich Pflegefreistellung an, und welcher Nachweis reicht?
Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist nicht nötig. Sie müssen die Pflegefreistellung aber sofort melden und die Voraussetzungen nachweisen. Beim Nachweis haben Sie die Wahl:
- mündliche oder schriftliche Mitteilung, oder
- ärztliches Attest.
Verlangt der Arbeitgeber ein Attest, trägt er die Kosten. Legen Sie ein Attest unaufgefordert vor, zahlen Sie es selbst. Wichtig: Wer Pflegefreistellung ungerechtfertigt in Anspruch nimmt, riskiert die Entlassung.
Eine Kündigung wegen der beabsichtigten oder tatsächlich genommenen Pflegefreistellung kann bei Gericht angefochten werden. Innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Kündigung können Sie eine schriftliche Begründung verlangen.
Pflegefreistellung im Team nachvollziehbar erfassen
Für HR ist die Pflegefreistellung eine eigene Abwesenheitsart, die nicht vom Urlaubskonto abgezogen wird und oft nur stundenweise anfällt. In Absenca legen Sie sie als eigene Abwesenheitsart an und erfassen sie in Tagen, Halbtagen oder Stunden (in Schritten von 15, 30 oder 60 Minuten); jeder Standort hat seine eigene Arbeitswoche, Feiertage und Abwesenheitsarten. Der kostenlose Plan reicht für bis zu 10 Personen mit 2 Abwesenheitsarten. Mehr dazu unter Abwesenheitsmanagement.
Arbeiten Sie auch mit Teams in Deutschland? Dort gelten andere Regeln, siehe Kinderkrankentage 2026 und Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Pflegefreistellung habe ich, wenn mein Kind krank ist? Eine Woche (Ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit) pro Arbeitsjahr. Ist sie verbraucht und erkrankt ein Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat, erneut, kommt eine zweite Woche dazu, sofern Sie keinen anderen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Bekomme ich während der Pflegefreistellung mein Gehalt? Ja. Das Entgelt wird weiterbezahlt, auch in der zweiten Woche nach § 16 Abs. 2 UrlG.
Brauche ich eine ärztliche Bestätigung? Nicht zwingend. Eine mündliche oder schriftliche Mitteilung kann reichen. Verlangt der Arbeitgeber ein Attest, zahlt er es.
Kann ich Pflegefreistellung für meine Mutter nehmen, die nicht bei mir wohnt? Ja. Eltern sind nahe Angehörige; für sie ist ein gemeinsamer Haushalt keine Voraussetzung.
Was ist die Betreuungsfreistellung? So wird oft die Freistellung genannt, wenn Sie Ihr gesundes Kind betreuen müssen, weil die ständige Betreuungsperson ausfällt, etwa durch Krankheit oder Tod. Sie zählt zur Woche nach § 16 Abs. 1 UrlG.
Die Regeln können sich ändern und Kollektivverträge können günstiger sein. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf ris.bka.gv.at und oesterreich.gv.at.