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Zählen Feiertage als Urlaubstage? Feiertag im Urlaub, anderes Bundesland, Heiligabend und Silvester

Absenca Team 6 Min. Lesezeit

Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Urlaubstage (§ 3 Abs. 2 BUrlG), maßgeblich ist das Feiertagsrecht am Arbeitsort. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage; halbe Tage gibt es nur nach Vertrag oder Tarif.

Nein: Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Urlaubstage. Fällt ein Feiertag in Ihren Urlaub, wird er nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen, und maßgeblich ist dabei das Feiertagsrecht des Bundeslands, in dem Sie tatsächlich arbeiten, nicht der Firmensitz.

Heiligabend und Silvester sind dagegen keine gesetzlichen Feiertage. Ob Sie dafür einen ganzen, einen halben oder gar keinen Urlaubstag brauchen, entscheiden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung. Stand 2026.

Zählen Feiertage als Urlaubstage?

Nein. Die Grundlage steht in § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Absatz 1 sagt: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ Absatz 2 legt fest, was ein Werktag ist: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Ein gesetzlicher Feiertag ist also von vornherein kein Tag, an dem Urlaub verbraucht werden kann. Hinzu kommt § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ Wo keine Arbeitspflicht besteht, gibt es nichts, wovon Urlaub Sie befreien könnte. Den Lohn für den Feiertag zahlt der Arbeitgeber nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz, nicht aus Ihrem Urlaubskonto.

Bei einer Fünftagewoche ergeben die 24 Werktage übrigens 20 Arbeitstage Mindesturlaub (24 × 5/6). Auch dann gilt: Wochenenden und gesetzliche Feiertage, die ohnehin arbeitsfrei wären, verbrauchen keine Urlaubstage. Mehr zur Umrechnung bei weniger Arbeitstagen lesen Sie in Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen.

Was passiert mit einem Feiertag im Urlaub?

Sie beantragen eine Woche Urlaub, Montag bis Freitag, und in dieser Woche liegt ein gesetzlicher Feiertag an Ihrem Arbeitsort. Abgezogen werden nur die Tage, an denen Sie sonst hätten arbeiten müssen.

Situation (Fünftagewoche, Mo–Fr) Kalendertage frei Verbrauchte Urlaubstage
Urlaubswoche ohne Feiertag 9 (Sa bis So der Folgewoche) 5
Urlaubswoche mit einem Feiertag am Arbeitsort 9 4
Urlaubswoche mit zwei Feiertagen am Arbeitsort 9 3
Feiertag nur am Firmensitz, nicht am Arbeitsort 9 5

Wer Feiertage geschickt mit Urlaub kombiniert, holt aus wenigen Urlaubstagen viele freie Tage heraus. Eine Übersicht nach Bundesland finden Sie in Brückentage 2027.

Welcher Feiertag gilt, wenn Firma und Arbeitsplatz in verschiedenen Bundesländern liegen?

Viele Feiertage sind Ländersache. Für die Frage, ob Sie an einem Feiertag frei haben, zählt das Recht des Bundeslands, in dem Sie die Arbeit tatsächlich leisten. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) formuliert es so: „Für § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das Feiertagsrecht des jeweiligen Arbeitsortes maßgeblich“, also das Recht „des Bundeslandes, in dem die Tätigkeit verrichtet wird“. Man spricht vom Territorialitätsprinzip.

Daraus folgen zwei Fälle:

  • Feiertag am Arbeitsort, nicht am Firmensitz: Sie sind nach § 9 ArbZG von der Arbeit freigestellt und werden nach § 2 EFZG bezahlt. Fällt der Tag in Ihren Urlaub, kostet er keinen Urlaubstag.
  • Feiertag am Firmensitz, nicht am Arbeitsort: Ihre Arbeitspflicht entfällt nicht. Wollen Sie frei haben, brauchen Sie einen Urlaubstag, es sei denn, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung geben Ihnen den Tag bezahlt frei.

Entscheidend ist also der Ort, an dem Sie arbeiten, nicht der Sitz des Unternehmens.

Und im Homeoffice?

Die Techniker Krankenkasse nennt dazu ein Beispiel: Eine Beschäftigte lebt in Bayern und arbeitet unbefristet von dort aus für ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Sie hat alle bayerischen Feiertage frei, zum Beispiel Fronleichnam. Am Reformationstag, der in Hamburg Feiertag ist, in Bayern aber nicht, muss sie regulär arbeiten. Wer also dauerhaft im Homeoffice in einem anderen Bundesland sitzt, bekommt die Feiertage des Homeoffice-Standorts.

Gibt es mehrere feste Arbeitsstätten, gilt laut TK diejenige, an der Sie überwiegend eingesetzt sind. Bei vollständig mobiler Arbeit ist die Frage nach Angaben der TK rechtlich nicht eindeutig geklärt. Deutsche Feiertage sind im Ausland in der Regel kein Grund für eine Freistellung.

Ihre Lage Welche Feiertage gelten?
Arbeit im Büro am Firmensitz Feiertage am Firmensitz
Dauerhaft im Homeoffice in einem anderen Bundesland Feiertage am Homeoffice-Standort
Mehrere feste Arbeitsstätten Die Arbeitsstätte, an der Sie überwiegend arbeiten
Vollständig mobil Rechtlich nicht eindeutig geklärt

Brauche ich an Heiligabend und Silvester einen Urlaubstag?

In der Regel ja, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die IG Metall schreibt: „Diese beiden Tage sind entgegen weit verbreiteter Ansicht keine gesetzlichen Feiertage.“ Fallen sie nicht auf ein Wochenende, besteht grundsätzlich Arbeitspflicht, und frei hat nur, wer Urlaub erhält. Gesetzliche Feiertage sind dagegen der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar.

Halber oder ganzer Urlaubstag?

Das Bundesurlaubsgesetz gibt keinen allgemeinen Anspruch darauf, den gesetzlichen Mindesturlaub in halben Tagen zu nehmen. Ohne Regelung zählt der 24. oder 31. Dezember grundsätzlich als voller Arbeitstag, und ein halber Urlaubstag reicht dann nicht.

Viele Tarifverträge sehen aber Arbeitsbefreiung für Heiligabend und Silvester vor, zum Teil wenigstens für einen halben Tag. Die IG Metall nennt als Beispiel die Metallindustrie in Nordrhein-Westfalen, wo die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit an diesen Tagen um 13 Uhr endet. Auch der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung kann Ihnen den Tag ganz oder halb freigeben. Eine betriebliche Übung entsteht etwa, wenn der Arbeitgeber die Tage in den Vorjahren wiederholt und ohne Vorbehalt freigegeben hat.

Fällt der 24. oder 31. Dezember auf einen Samstag oder Sonntag, an dem Sie ohnehin nicht arbeiten, wird dafür kein Urlaubstag verbraucht. Betriebsurlaub für Heiligabend oder Silvester kann der Arbeitgeber übrigens nicht beliebig und kurzfristig anordnen; mehr dazu in Darf der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?.

Tag Gesetzlicher Feiertag? Urlaubstag nötig?
24. Dezember (Heiligabend) Nein Ja, ganz, sofern Vertrag/Tarif nichts anderes regelt
25. und 26. Dezember Ja Nein
31. Dezember (Silvester) Nein Ja, ganz, sofern Vertrag/Tarif nichts anderes regelt
1. Januar Ja Nein

Wie behalten Teams mit mehreren Standorten den Überblick?

Sobald Kolleginnen und Kollegen in verschiedenen Bundesländern arbeiten, gelten für sie unterschiedliche Feiertage, und Urlaubskonten müssen das korrekt abbilden. In Absenca hat jeder Standort eigene Feiertage, eine eigene Arbeitswoche und eigene Abwesenheitsarten, und Urlaub lässt sich in ganzen Tagen, halben Tagen (vormittags oder nachmittags) oder Stunden erfassen. Der kostenlose Plan reicht für bis zu 10 Personen an einem Standort, Pro deckt zwei Standorte ab.

FAQ

Wird mir ein Feiertag im Urlaub abgezogen?

Nein. Ein gesetzlicher Feiertag an Ihrem Arbeitsort ist nach § 3 Abs. 2 BUrlG kein Werktag und verbraucht keinen Urlaubstag.

Mein Arbeitgeber sitzt in Hamburg, ich arbeite dauerhaft von Bayern aus. Habe ich am Reformationstag frei?

Nein. Maßgeblich ist der Arbeitsort. Sie haben die bayerischen Feiertage frei, am Reformationstag müssen Sie arbeiten oder Urlaub nehmen, sofern Ihr Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.

Sind Heiligabend und Silvester halbe Feiertage?

Nein. Beide Tage sind keine gesetzlichen Feiertage, auch nicht zur Hälfte. Einen halben freien Tag gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung ihn vorsehen.

Muss ich für Heiligabend einen ganzen Urlaubstag nehmen?

Ohne abweichende Regelung ja, denn der Tag zählt als voller Arbeitstag. Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Tarifvertrag, viele sehen eine Freistellung oder einen früheren Feierabend vor.

Gilt das auch in Teilzeit?

Ja. Feiertage und Tage, an denen Sie ohnehin nicht arbeiten, verbrauchen keinen Urlaub. Abgezogen werden nur Tage, an denen Sie sonst hätten arbeiten müssen.

Die Regeln können sich ändern und hängen von Bundesland, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ab; prüfen Sie im Zweifel die offizielle Quelle, etwa den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.