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Urlaubsanspruch im Minijob: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Absenca Team 6 Min. Lesezeit

Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle Arbeitnehmer: Arbeitstage pro Woche × 24 : 6, also zum Beispiel 8 Urlaubstage bei 2 Arbeitstagen pro Woche. Für jeden Urlaubstag zahlt der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiter.

Im Minijob steht Ihnen bezahlter Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu, genau wie jedem anderen Arbeitnehmer: Die Formel lautet Arbeitstage pro Woche × 24 : 6, bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind das mindestens 8 Urlaubstage im Jahr. Für jeden Urlaubstag zahlt der Arbeitgeber den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn weiter, und der Urlaubstag muss weder vor- noch nachgearbeitet werden.

Dieser Beitrag erklärt die Berechnung mit Beispielen, auch für unregelmäßige Einsätze, und den Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld (Stand 2026).

Gilt das Bundesurlaubsgesetz auch für Minijobber?

Ja. § 1 BUrlG ist eindeutig: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ Minijobber sind Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz zählt geringfügig Beschäftigte in § 2 Abs. 2 TzBfG ausdrücklich zu den Teilzeitbeschäftigten, und nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer „wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden“.

Die Minijob-Zentrale formuliert es so: „Minijobber haben Anspruch auf Erholungsurlaub.“ Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage.

Wie berechne ich meine Urlaubstage im Minijob?

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus (Werktage sind Montag bis Samstag). Die 24 Tage gelten also nur, wenn Sie an sechs Tagen pro Woche arbeiten. Bei weniger Tagen rechnen Sie anteilig:

Urlaubstage = Arbeitstage pro Woche × 24 : 6

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr
0,5 (ein Tag alle zwei Wochen) 2 Tage
1 4 Tage
2 8 Tage
3 12 Tage
4 16 Tage
5 20 Tage
6 24 Tage

Wichtig: Es zählen Tage, nicht Stunden. Wer immer montags 6 Stunden und freitags 3 Stunden arbeitet, hat 2 Arbeitstage pro Woche und damit 8 Urlaubstage. Ein Urlaubstag deckt dann genau den Tag ab, an dem Sie sonst gearbeitet hätten, egal ob das ein langer oder ein kurzer Tag ist.

Minijob mit 2 Tagen pro Woche: Wie viele Urlaubstage?

Mindestens 8 Tage im Jahr (2 × 24 : 6). Mit 8 Urlaubstagen sind Sie bei 2 Arbeitstagen pro Woche vier Wochen frei, so wie ein Vollzeitbeschäftigter mit 20 Tagen in der 5-Tage-Woche.

Gibt Ihr Arbeitgeber den Vollzeitkräften mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, müssen auch Minijobber anteilig mehr bekommen. Die Minijob-Zentrale verweist dafür auf den Grundsatz der Gleichbehandlung: Minijobber dürfen „ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden“. Beispiel: Vollzeitkräfte haben 30 Urlaubstage bei 5 Tagen pro Woche. Dann rechnen Sie 30 : 5 × 2 = 12 Urlaubstage für Ihren 2-Tage-Minijob.

Wie das für reguläre Teilzeit aussieht, lesen Sie in Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen.

Was gilt bei unregelmäßigen Einsätzen?

Arbeiten Sie nicht jede Woche gleich viele Tage, rechnen Sie mit dem Durchschnitt. Zwei Fälle:

  • Regelmäßig, aber nicht wöchentlich: Wer zum Beispiel alle zwei Wochen einen Tag arbeitet, hat einen halben Arbeitstag pro Woche. Ergebnis: 0,5 × 24 : 6 = 2 Urlaubstage.
  • Wirklich unregelmäßig: Dann zählen die tatsächlichen Arbeitstage im Jahr. Die Minijob-Zentrale nennt die Formel Urlaubsanspruch pro Jahr × individuelle Arbeitstage pro Jahr : 312 (bei 6-Tage-Basis; mit 260 bei 5-Tage-Basis).

Beispiel: Sie werden auf Abruf eingesetzt und kommen im Jahr auf 78 Arbeitstage. 24 × 78 : 312 = 6 Urlaubstage.

Tipp für Arbeitgeber: Halten Sie die Einsatztage im Jahr fest. Ohne diese Zahl lässt sich der Anspruch bei wechselnden Einsätzen kaum sauber nachweisen.

Wie viel Geld bekomme ich im Urlaub? (Urlaubsentgelt)

Während des Urlaubs läuft der Lohn weiter, das nennt man Urlaubsentgelt. Nach § 11 BUrlG richtet es sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne zusätzliche Bezahlung für Überstunden. Für Minijobber bedeutet das laut Minijob-Zentrale:

  • Pro Urlaubstag gibt es den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.
  • Überstunden, die im Urlaub angefallen wären, müssen nicht eingerechnet werden.
  • Dauerhafte Lohnerhöhungen zählen mit, wenn sie im 13-Wochen-Zeitraum oder während des Urlaubs eintreten. Kürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Arbeitsversäumnis werden nicht berücksichtigt.
  • Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

Rechenbeispiel: In den 13 Wochen vor dem Urlaub haben Sie an 26 Arbeitstagen insgesamt 1.300 Euro verdient. Das sind 50 Euro pro Arbeitstag. Für 4 Urlaubstage stehen Ihnen damit 200 Euro Urlaubsentgelt zu.

Bekomme ich als Minijobber Urlaubsgeld?

Nicht automatisch. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, kein Lohn für die Urlaubstage. Die Minijob-Zentrale stellt klar: „Minijobberinnen und Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.“ Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder dem Arbeitsvertrag ergeben, und bekommen es die Vollzeitkräfte, gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Achten Sie auf die Verdienstgrenze. 2026 liegt sie bei durchschnittlich 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr bei 12 Monaten Beschäftigung. Jährlich wiederkehrendes Urlaubsgeld zählt zum regelmäßigen Verdienst. Beispiel der Minijob-Zentrale: 500 Euro im Monat plus 600 Euro Urlaubsgeld im Juli ergeben durchschnittlich 550 Euro im Monat. Das bleibt ein Minijob.

Was passiert mit Resturlaub im Minijob?

Es gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:

Situation Regel
Neu im Job Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG); wer erst in der zweiten Jahreshälfte anfängt oder vorher wieder ausscheidet, bekommt 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG)
Urlaub nicht genommen Er soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden; eine Übertragung ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich, dann bis 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG)
Krank im Urlaub Ärztlich bescheinigte Tage der Arbeitsunfähigkeit werden wieder gutgeschrieben; den Arbeitgeber unverzüglich informieren
Job endet Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG); während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung nicht vorgesehen

Mehr dazu: Resturlaub verfällt wann, Urlaubsabgeltung berechnen und Krank im Urlaub.

Urlaub für Minijobber im Blick behalten

Wer Minijobber neben Voll- und Teilzeitkräften beschäftigt, rechnet bei jedem Wochenmodell anders. In Absenca hinterlegen Sie Urlaub in Tagen, halben Tagen oder Stunden, Anträge, Freigaben, Salden, Übertrag von Resturlaub und ein Team-Kalender sind enthalten. Der kostenlose Plan reicht für bis zu 10 Personen, ohne Kreditkarte. Die Lohnabrechnung, also auch das Urlaubsentgelt, übernimmt Absenca nicht.

Häufige Fragen

Habe ich im Minijob überhaupt Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Ihnen stehen mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub im Jahr zu, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage pro Woche.

Wie viele Urlaubstage habe ich bei 1 Tag pro Woche?

Mindestens 4 Urlaubstage im Jahr (1 × 24 : 6). Arbeiten Sie nur alle zwei Wochen einen Tag, sind es 2 Tage.

Zählen bei der Berechnung Stunden oder Tage?

Nur die Tage. Ob Sie an einem Arbeitstag 3 oder 8 Stunden arbeiten, ändert die Zahl der Urlaubstage nicht; die Stunden fließen nur ins Urlaubsentgelt ein.

Muss ich Urlaubstage im Minijob nacharbeiten?

Nein. Laut Minijob-Zentrale müssen Minijobber den Urlaubstag weder vor- noch nacharbeiten, und der Verdienst wird weitergezahlt.

Wird mein Resturlaub ausgezahlt, wenn der Minijob endet?

Ja. Urlaub, den Sie wegen des Endes der Beschäftigung nicht mehr nehmen können, muss nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten werden.

Die Regeln können sich ändern und Tarifverträge oder Arbeitsverträge können mehr vorsehen; prüfen Sie im Zweifel das Bundesurlaubsgesetz und die Seiten der Minijob-Zentrale.